Todesfall, was ist zu tun?

Todesfall zu Hause

Benachrichtigen Sie zuerst den Hausarzt, dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Hess Bestattungen erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Telefon 033 823 43 43 oder Mail info@hessbestattungen.ch

Informieren Sie die Angehörigen, den Arbeitgeber und wichtige Institutionen.

Innert zwei Tagen muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden (wird in der Regel durch den Bestatter erledigt).

Wichtige Dokumente:
Todesbescheinigung des Arztes.
Familienbüchlein bei Verheirateten oder Vollmacht an Bestatter.
Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung.
Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen.

Weitere Formalitäten:
Pensionskasse und Krankenkasse benachrichtigen.
Andere Versicherungen informieren, Abonnemente u. a. mutieren.
Notar beiziehen (im Kanton Bern bei Vermögen ab CHF 100’000, beispielsweise bei Wohneigentum).
AHV, Heimatort, Wohngemeinde, Versiegelungsbeauftragter und Militärverwaltung werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt.

Wichtige Dokumente

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Todesbescheinigung des Arztes

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Familienbüchlein bei Verheirateten

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Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung

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Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen

Weitere Formalitäten

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Pensionskasse, AHV und Krankenkasse benachrichtigen

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Andere Versicherungen informieren

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Notar beiziehen (bei Vermögen ab CHF 100'000, zB. Eigenheim)

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Heimatort, Wohngemeinde Versiegelungsbeamter und Sektionschef werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt

Todesfall im Heim oder Spital

Das Heim oder Spital stellt durch einen Arzt die Todesbescheinigung aus.

Hess Bestattungen erreichen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Telefon 033 823 43 43 oder Mail info@hessbestattungen.ch

Informieren Sie die Angehörigen, den Arbeitgeber und wichtige Institutionen.
Innert zwei Tagen muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden (wird in der Regel durch den Bestatter erledigt).

Wichtige Dokumente:
Todesbescheinigung des Arztes.
Familienbüchlein bei Verheirateten oder Vollmacht an Bestatter.
Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung.
Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen.

Weitere Formalitäten:
Pensionskasse und Krankenkasse benachrichtigen.
Andere Versicherungen informieren, Abonnemente u. a. mutieren.
Notar beiziehen (im Kanton Bern bei Vermögen ab CHF 100’000, beispielsweise bei Wohneigentum).
AHV, Heimatort, Wohngemeinde, Versiegelungsbeauftragter und Militärverwaltung werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt.

Wichtige Dokumente

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Todesbescheinigung des Arztes

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Familienbüchlein bei Verheirateten

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Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung

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Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen

Weitere Formalitäten

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Pensionskasse, AHV und Krankenkasse benachrichtigen

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Andere Versicherungen informieren

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Notar beiziehen

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Heimatort, Wohngemeinde Versiegelungsbeamter und Sektionschef werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt

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